Lucis Hundebetreuung ist vom 18.07.2026 bis zum 09.08.2026 geschlossen.

Wir freuen uns ihren Hund ab dem 10.08.2026 wieder zu betreuen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Lucis Hundebetreuung


Artikel 1 - Haftung

  1.  
    1. Der Besitzer des Hundes haftet für die Schäden an Sachen, Personen oder anderen Tieren, die durch den Hund herbeigeführt werden.

    2. Der Besitzer des Hundes haftet für die Ansteckung (z.B. Seuche) anderer Tiere, wenn die Krankheit aufgrund Verschweigens oder Unwissenheit nicht der Lucis Hundebetreuung mitgeteilt hat.

    3. Bei fehlender Impfung wird jede Haftung von Lucis Hundebetreuung abgelehnt, für jegliche Schäden, die durch die fehlende Impfung verhindert werden hätten können.

    4. Stirbt der Hund altershalber oder aus unvorhergesehenen Gründen, wird jede Haftung von Lucis Hundebetreuung abgelehnt. Sämtliche anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Besitzers.

 

Artikel 2 - Pflichten Hundebesitzer

  1. Der Besitzer versichert, dass der Hund gesund, frei von Parasiten und eine gültige Impfung vorliegt.
    1. Empfohlene Impfungen
      • Staupe
      • Hepatitis
      • Leptospirose
      • Parvovirose
      • Zwingerhustzen
      • Sowie weitere Impfungen gemäss den Empfehlungen von Tierärzten oder den Veterinärämter der Schweiz.
    2. Wurmkur
      Eine regelmässige Wurmkur ist zu empfehlen. Wird durch Lucis Hundebetreuung während der Betreuung ein Wurmbefall, Flöhe oder überdurchschnittlich viele Zecken festgestellt, so wird der Hund entsprechend behandelt. Die Kosten gehen zu Lasten des Hundebesitzers.

  2. Der Impfausweis ist bei der Übergabe des Hundes an Lucis Hundebetreuung abzugeben und wird bei der Abholung des Hundes zurückgegeben.
  3. Der Hund muss gechipt werden und ordnungsgemäss registriert sein.
  4. Der Besitzer macht zuverlässige und klare Angaben bei der Übergabe an Lucis Hundebetreuung über den aktuellen Gesundheitszustand des Hundes. Dies sind zum Beispiel mögliche Läufigkeit, Krankheiten.
  5. Der Besitzer übergibt schriftliche Angaben bei der Übergabe an Lucis Hundebetreuung bezüglich der Verabreichung von Medikamenten (Tabletten, Spritzen etc.).
  6. Der Besitzer macht zuverlässige und klare Angaben bei der Übergabe an Lucis Hundebetreuung über die Verabreichung des Futters.
  7. Der Besitzer stellt das Futter für den Hund.

 

Artikel 3 - Pflichten Lucis Hundebetreuung 

    1. Lucis Hundebetreuung nimmt den Hund für den vereinbarten Zeitraum in Obhut und betreut und pflegt den Hund artgerecht.
    2. Lucis Hundebetreuung übergibt den Hund nur an den Besitzer, welchen den Hund Übergeben hat. Eine Abweichung davon muss durch den Hundebesitzer im Formular Hundeübergabe definiert werden.
    3. Bei Verletzung oder Krankheit wird der Besitzer des Hundes durch Lucis Hundebetreuung unverzüglich telefonisch informiert. Ist der Besitzer nicht erreichbar, so wird der Notfallkontakt bei nicht Erreichbarkeit des Besitzers gemäss Erstanmeldung des Hundes telefonisch kontaktiert. Ist auch dieser Kontakt nicht erreichbar oder bei Notfällen, wird nach eigenem Ermessen von Lucis Hundebetreuung gehandelt. Dies beinhaltet unter anderem ein unmittelbarer Einbezug von tierärztlichen Leistungen von der ENNETSeeKLINIK für Kleintiere in Hünenberg. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Besitzers.

 

Artikel 4 - Ablehnung der Betreuung durch Lucis Hundebetreuung 

Lucis Hundebetreuung behält sich vor einen Hund nicht zur Betreuung anzunehmen. Dies zum Beispiel bei nachfolgenden Situationen:

    1. Gefährdung der anderen Hunde durch Krankheit oder Verhalten
    2. Bei gestörtem Vertrauensverhältnis zwischen Besitzer und Lucis Hundebetreuung

 

Artikel 5 - Annulationsbegingungen

Jegliche Annullierung bestehender Reservationen von Betreuungsleistungen muss schriftlich via SMS, Whatsapp oder Threema erfolgen.

Folgende Annullierungsgebühren werden bei zurücktreten von bestehenden Reservationen / Buchungen von Betreuungsleistungen erhoben.

    1. Tagesbetreuungen unter der Woche
      1. Bei Absage des Termines mindestes 24 Stunden vor der geplanten Übergabe des Hundes 0%.

      2. Bei Absage des Termines innerhalb 24 Stunden vor der geplanten Übergabe des Hundes 100%.
    2. Tagesbetreuungen an Samstagen oder Sonntagen
      1. Bei Absage des Termines mindestes 72 Stunden vor der geplanten Übergabe des Hundes 0%.
      2. Bei Absage des Termines innerhalb 72 Stunden vor der geplanten Übergabe des Hundes 100%.
    3. Ferienbetreuung
      1. Bei Absage des Termines 22 Tage vor der geplanten Übergabe des Hundes 0%.
      2. Bei Absage des Termines zwischen 21 und 8 Tage vor der geplanten Übergabe des Hundes 50%.
      3. Bei Absage des Termines innerhalb 7 Tage vor der geplanten Übergabe des Hundes 100%.

 

Artikel 6 - Verwendung der Daten

Die Daten der Kunden werden in einer Datenbank gespeichert und werden nur im Zusammenhang mit der Betreuung des Hundes verwendet.

Eine Weitergabe der Daten and Dritte ist nicht erlaubt.

Lucis Hundebetreuung GmbH behält sich das Recht vor, Fotos des Hundes, welche während der Betreuung durch Lucis Hundebetreuung, erstellt werden, auf der eignen Webseite, sowie Social Media zu veröffentlichen und oder zu Werbezwecke zu verwenden.

 

Artikel 7 - Haftung

Die Daten der Kunden werden 10 Jahre nach letzten Kontakt aufbewahrt und anschliessend unwiderruflich gelöscht.

 

Artikel 8 - Haftung

Massgeblich sind die schweizerischen Normen. Ausgenommen sind die Normen des internationalen Privatrechts.

 

Artikel 9 - Haftung

Der Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Kunden in der Schweiz. Bei Wohnsitz ausserhalb der Schweiz gilt der Sitz des Unternehmens als Gerichtsstand.